Unsere Wahlpflichtfächer

 

Was ist ein Wahlpflichtfach?

 

Wahlpflichtfächer sind Gegenstände, die Schüler:innen individuell wählen können. Hat jemand ein Wahlpflichtfach gewählt, wird es für die Person ein Gegenstand wie andere Gegenstände auch. Es besteht damit die Verpflichtung zum regelmäßigen Besuch dieses Gegenstands. Wahlpflichtgegenstände werden auch benotet. Manche der angebotenen Wahlpflichtfächer können als eigenständiges Prüfungsfach bei der mündlichen Matura gewählt werden - sie sind „maturabel“. Dafür müssen sie aber 2 Jahre bzw. bei Fremdsprachen und beim Unternehmerführerschein 3 Jahre lang besucht worden sein. Im Angebot gibt es aber auch andere Wahlpflichtfächer, die größtenteils praxisorientiert sind bzw. in denen vorwiegend Experimente durchgeführt werden. Diese Gegenstände sind nicht maturabel. Manche Wahlpflichtgegenstände dienen der Vorbereitung für den Erwerb von beruflichen Zusatzqualifikationen:

  • Netzwerktechnik: Lehrabschlussprüfungen im IT-Bereich
  • Unternehmerführerschein: Zertifikat für den Unternehmerführerschein
  • Sportkunde: Zertifikat als Übungsleiter:in
  • Social Skills Zertifikatskurs


Wahlpflichtfächer werden immer als Doppelstunden unterrichtet. Damit entspricht der Besuch eines Wahlpflichtfaches in einem Schuljahr 2 Jahreswochenstunden.

Wie viele Wahlpflichtfächer sind zu besuchen?

 

Schüler:innen des Instrumentalzweiges und des Bildnerischen Zweiges müssen während ihrer Schulzeit am BORG Birkfeld mindestens 6 Jahreswochenstunden (3 x 2 Stunden) Wahlpflichtfach wählen, dass heißt je ein Wahlpflichtfach in der 6.Klasse, 7.Klasse und 8.Klasse. Schüler:innen des Informatikzweiges dürfen 4 Jahreswochenstunden (2 x 2 Stunden) Wahlpflichtfach wählen. Sie können ihre Wahlpflichtgegenstände in der 6.+7. Klasse, in der 6.+8. Klasse oder in der 7. + 8. Klasse wählen.

Sollte jemand in einem Schuljahr mehr als ein Wahlpflichtfach besuchen wollen, ist ein zweites Fach auch in Form einer Überbuchung möglich. Allerdings wird das nur dann gehen, wenn die beiden Fächer nicht zur gleichen Zeit unterrichtet werden.
Stundenplantechnisch möglich ist eine Überbuchung auf jeden Fall mit dem Gegenstand „Journalismus & Medienarbeit“.

Ein Wahlpflichtfach kann im nächsten Schuljahr voraussichtlich eröffnet werden, wenn es mindestens 8 Anmeldungen gibt.




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